In Deutschland gibt es neben dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 € noch 16 weitere Branchenmindestlöhne. Diese Mindestlöhne werden in Tarifverträgen, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt werden, festgeschrieben. Tarifverträge gelten im Regelfall nur für Gewerkschaftsmitglieder in Betrieben, die einem Arbeitgeberverband angehören. Damit Branchenmindestlöhne jedoch für alle Beschäftigten einer Branche gelten, bedarf es einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (AVE). Dies hat zur Folge, dass die Branchenmindestlöhne innerhalb der jeweiligen Branche wie ein Gesetz gelten. Die Hälfte aller Branchenmindestlöhne wurden von der Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (IG BAU) abgeschlossen.

Bauhauptgewerbe

Die IG BAU führt derzeit in ihren zwei wichtigsten Branchen, dem Bauhauptgewerbe und dem Gebäudereinigerhandwerk, Tarifverhandlungen über die Erhöhung der Branchenmindestlöhne. Die Ausgangslage für beide Verhandlungen könnte kaum unterschiedlicher sein. Das Bauhauptgewerbe ist innerhalb der IG BAU eine traditionsreiche Branche, die durchweg reglementiert ist. Die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe sind bereits jetzt die höchsten aller Branchenmindestlöhne. In Westdeutschland gibt es zwei Mindestlohngruppen. Lohngruppe 1 für Bauhelfer liegt aktuell bei 11,30 €.

Die Lohngruppe 2 gilt für Facharbeiter bei aktuell 14,70 €. In Ostdeutschland gilt auch für Facharbeiter die Lohngruppe 1. Nach Ansicht der Tarifkommission der IG BAU muss zu allererst das Lohngefälle zwischen Ost- und Westdeutschland aufgehoben werden. Das sehen übrigens auch die Arbeitgebervertreter so. Allerdings wollen sie im Gegensatz zur IG BAU nicht die Lohngruppe 2 im Osten einführen, sondern sie auch im Westen abschaffen. Die weiteren Forderungen der IG BAU sind die Erhöhung der Lohngruppe 1 auf 12,50 € und der Lohngruppe 2 auf 15,60 €. Die IG BAU argumentiert damit, dass mit der Erhöhung der Mindestlöhne zum einen der Wettbewerb in der Baubranche nicht weiter über Niedriglöhne ausgetragen werden kann und damit sich die gute Lage der Baubranche auch für die Bauarbeiter finanziell ankommt. Auch nach der zweiten Verhandlungsrunde am 20.09 konnte keine Einigung mit den Arbeitgebern gefunden werden.

Gebäudereinigung

Die Tariflandschaft im Gebäudereinigerhandwerk ist eine völlig andere. Es gibt nur wenig tarifliche Regelungen. Und in den Tarifauseinandersetzungen der letzten Jahre mussten teilweise einige Rückschläge hingenommen werden. Doch in den letzten Jahren hat die Branche auch innerhalb der IG BAU an Bedeutung gewonnen. So konnte zu Beginn dieses Jahres ein wichtiger Etappensieg errungen werden. Der tarifliche Mindestlohn erreichte zum ersten Mal 10 €.

Nun wollen die Kolleginnen und Kollegen aus der Gebäudereinigung eine Tariferhöhung von 1 €, eine tarifliche Regelung zum Weihnachtsgeld und ebenso die Ost- West Angleichung. Weiterhin bleibt auch die Leistungsverdichtung, also mehr Arbeit in gleicher Zeit, in der Gebäudereinigung ein wichtiges Thema. Am 26. März findet in Essen nun die vierte Verhandlungsrunde statt. Bisher haben die Arbeitgeber ein lächerliches Angebot vorgelegt. Geht es nach ihnen wollen sie 30 Cent mehr im Westen bzw. 41 Cent mehr im Osten zahlen. Die IG BAU wird um den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen eine Demonstration in Essen durchführen, bei der über 500 Kolleginnen und Kollegen aus der Gebäudereinigung erwartet werden.