oktoberfestattentatAm 26. September 1980 detonierte eine Rohrbombe in einer Mülltonne am Haupteingang des Oktoberfestes in München. Bei dem Anschlag wurden 13 Menschen ermordet und mehr als 200 verletzt, davon 68 schwer. Schnell wurde ermittelt, dass der damals 21 Jahre alte Gundolf Köhler als psychisch kranker Einzeltäter, welcher beim Anschlag starb, für die Tat verantwortlich sei, nachdem man sich anfangs noch auf linke Terroristen festlegte. Seine Mitgliedschaft bei der mittlerweile verbotenen „Wehrsportgruppe Hoffmann“ wurde bis zum Abschluss der Ermittlungen 1982 lediglich „zur Kenntnis genommen“, zu einer Mittäterschaft der Szene wurde nicht weiterermittelt.

Mehr als 25 Jahre war es relativ still um den Fall. Lediglich die Gedenkveranstaltungen, hauptsächlich getragen von der DGB-Jugend München am Mahnmal zum Anschlag und vereinzelte Berichte in Zeitungen und Fernsehen, waren über Jahrzehnte das Einzige, was das Thema irgendwie am Leben hielt. Der BR-Journalist Ulrich Chaussy und der Anwalt Werner Dietrich versuchten seit 1982 eine Aufklärungsarbeit zu dem Thema zu leisten.
Werner Dietrich vertritt nämlich Angehörige von Opfern des Attentats und stellte von der Schließung des Falles bis heute vier Wiederaufnahmeanträge bei der Bundesanwaltschaft. Bei dem Antrag des Anwalts 2010 bestätigte die Bundesanwaltschaft die Vernichtung der Beweismittel zum Fall, welche bislang in einer Asservatenkammer gelagert wurden.

Wie kommt es also dazu, dass die Ermittlungen über Mittäter nach 34 Jahren wieder losgetreten werden von einer Bundesanwaltschaft, die bisher jegliche Zeugenaussagen und Beweise in die

Richtung ignoriert hat?

Als offizielle Begründung wird eine Zeugin genannt, die angeblich bislang nicht gehört worden sei und bei einem erneuten Wiederaufnahmeantrag von W. Dietrich erwähnt wird. Der Generalbundesanwalt Harald Range sagte dazu in Karlsruhe: „Dabei werden wir unsere Ermittlungen nicht, auf die […] Zeugin und ihre Angaben beschränken.“

Dabei gaben sowohl die vom Generalbundesanwalt Range genannte Zeugin, als auch andere an, bereits 1980 von Ermittlern befragt worden zu sein, die sich für ihre Aussagen nicht interessierten. Die genannte Zeugin ist Theologin und erzählte nach eigenen Angaben schon kurze Zeit nach dem Anschlag der Polizei wichtige Angaben zu möglichen Mittätern. Sie habe damals bei einem ihrer Schüler einen Flyer gefunden, in dem Gundolf Köhler verherrlicht wurde, noch bevor dessen Name von den Ermittlern an die Presse bekannt gegeben wurde.

Fakt ist, dass seit dem November 2011 die Stimmung im Land kippte, nachdem der „Nationalsozialistische Untergrund“ nicht mehr zu verstecken war und aufflog.

Mehrere Untersuchungsausschüsse später kam man zu der Auffassung, dass staatliche Organe wie der Verfassungsschutz rechtsextreme Strukturen begünstigt und unterstützt hätten.

Obwohl es nur den Anschein hat, dass die einzige Verbindung zwischen den zwei Fällen die Nazi- Ideologie der Täter sei, haben beide Themen wesentlich mehr gemeinsam.

Die wichtigste Übereinstimmung jedoch sind die sogenannten Ermittlungspannen und die Verstrickung des Verfassungsschutzes in die Prozesse nach den Taten. Diese „Pannen“ reichen von aktiver Unterstützung von V-Leuten bis hin zum Ignorieren und Beeinflussen von Zeugenaussagen und Zerstören von Beweismitteln durch Schreddern und Schwärzen von Akten.

Hans Langemann, der damalige Oberhaupt des Staatsschutzes, gab zum Beispiel nach Angaben vertrauliche Informationen an Journalisten des Springerverlages weiter, bevor die Polizei mit ihren Ermittlungen angefangen hatte. Zudem verharmloste man die rechtsradikale Wehrsportgruppe Hoffmann während des Wahlkampfes von Strauss gegen Schmidt 1980.

Außerdem waren bereits damals dem Bundesnachrichtendienst Informationen darüber bekannt, dass Mitglieder dieser Wehrsportgruppe Treffen mit italienischen Rechtsradikalen hatten, bei denen auch mögliche Anschläge in Italien und Deutschland beredet wurden. Zuletzt kommt noch hinzu, dass man die Herkunft der Materialien für die Rohrbombe nicht ermittelt hat. Viele Hinweise auf „Ermittlungsfehler“, die 2013 vom BND auf gesellschaftlichen Druck hin veröffentlicht wurden und aus anderen erst kürzlich freigegebenen Akten hervorgehen.

Das Erscheinungsbild staatlicher Institutionen und Organe wie dem Verfassungsschutz, den Kriminalämtern sowie der Generalbundesanwaltschaft als eine Instanz der Objektivität und Neutralität, wurde also seit 2011 fast durchgehend angekratzt. Jegliche Glaubwürdigkeit, die die Bundesanwaltschaft aber noch hat, wäre aber vielleicht umso beschädigter, wenn man zugeben würde, dass man bislang Fehler gemacht hat. Dafür die Verantwortung übernehmen möchte niemand. Deswegen kommen „neue Zeugen“ als Grund für eine Wiederaufnahme sehr gelegen. Damit erspart man sich eine weitere Schmach durch die Bevölkerung und kann sich soweit es noch geht, reinwaschen. Wobei selbst das Interesse an NSU-Prozessen sich nicht mehr so in der Öffentlichkeit zeigt, wie es 2011 noch der Fall war.

Sinan Cokdegerli