Seit mehr als einem Jahr verhandeln die Europäische Union und die USA, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, über ein transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP). Regierungsvertreter verlautbaren, dass das Abkommen auf beiden Seiten des Atlantiks Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze hervorbringen werde. Neben den Unternehmen sollen auch die Arbeitnehmer und Verbraucher von der größten Freihandelszone der Welt profitieren.
Es stellt sich jedoch die Frage, warum so ein großartiges Abkommen, welches Wohltaten für alle bringt, dennoch geheim verhandelt wird. Abgesehen davon, dass mehrere Studien die verheißungsvollen Versprechungen bezweifeln, offenbart die Tatsache, dass über 90 % der hinzugezogenen Berater Konzerninteressen vertreten, die Zielsetzung der Verhandlungen: unter dem Deckmantel des Freihandels wird die Etablierung eines totalen Marktes angestrebt. Die von der Bundeskanzlerin immer wieder geäußerte Vision von der „marktkonformen Demokratie“, soll endlich Realität werden.
Die nach außen gesickerten Details des Abkommens sehen den Abbau von nicht-tarifären Handelshemmnissen vor. Solche können z.B. die höheren Verbraucher-, Sozial-. Umweltstandards in Europa im Vergleich zu den USA und umgekehrt sein. Z.B. können Mietpreisbremsen und die öffentliche Förderung von Sozialwohnungen von Seiten der amerikanischen Investoren als Handelshemmnisse ausgelegt werden. Auch der Mindestlohn und die betriebliche Mitbestimmung, sowie viele andere sozialen Errungenschaften können laut TTIP-Abkommen als Handelshemmnisse definiert werden.
Weiterhin sollen sogenannte Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismen eingerichtet werden. Internationalen Schiedsgerichte sollen von Vertreten der internationalen Anwaltskanzleien besetzt werden. Unternehmen können vor diesen Schiedsgerichten ganze Staaten auf Schadenersatz, wegen entgangener Rendite, verklagen. Dagegen kann keine Berufung eingelegt werden. Man braucht wahrlich keine Phantasie dafür, wie sich das Damoklesschwert einer Klage auf die Gesetzgebung in den Parlamenten auswirkt. Zudem drohen, mit TTIP, Privatisierungen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge. Das Abkommen sieht vor, dass einmal getätigte Privatisierungen nicht wieder rückgängig gemacht werden dürfen. Somit setzt TTIP dem Gestaltungsspielraum der Politik ein Ende. Kommunen könnten z.B. keine Rekommunaliserung mehr vornehmen.
Für die Etablierung eines totalen Marktes wird selbst die bürgerliche Demokratie faktisch außer Kraft gesetzt. Wenn nun auch der DBG das TTIP-Abkommen unterstützt, wenngleich er seine Unterstützung an Bedingungen knüpft, dann verrät und verkauft er die Interessen der Mitglieder und der gesamten Arbeiterschaft an die Konzerne.
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