DIDF-Jugend e.V.

Schutzkonzept für die Kinder- und Jugendarbeit

Einleitung

Das nachfolgende Konzept hat das Ziel, den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Verbandsaktivitäten des Jugendverbands DIDF-Jugend e.V. zu stärken. Das Konzept gilt für alle Ebenen (Land sowie Regionen bzw. Orte).

Kinderrechte, und damit auch das Recht auf Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, ist bereits Gegenstand verschiedener Konventionen und Gesetze auf Bundes- und EU-Ebene. Dazu gehören die UN-Kinderrechtskonvention, das Bundeskinderschutzgesetz sowie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Die DIDF-Jugend setzt sich zum Ziel, Kindern und Jugendlichen genau diese Rechte innerhalb des Verbands zu bieten. Wir streben nach einer weitreichenden Sensibilisierung unserer Mitarbeiter*innen und Mitglieder im Bereich Grenzüberschreitung, Übergriffigkeit, (sexualisierter) Gewalt, Gewaltprävention/-intervention und fordern eine selbstkritische Auseinandersetzung unseres Verbands mit dieser Thematik ein.

Gewaltprävention setzt bereits an Stellen an, die zunächst scheinbar keinen sichtbaren Zusammenhang zu Gewaltsituationen aufweisen. Als präventive Maßnahmen sind zu verstehen:

  • Sensibilisierung und Weiterbildung der DIDF-Jugend Mitarbeiter*innen und Mitglieder
  • Klare Ansprechpersonen für Betroffene
  • Bildungsarbeit für Kinder/Jugendliche und Eltern
  • Einrichtung eines transparenten Beschwerdemanagements
  • Einrichtung von Partizipationsstrukturen

Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen des Schutzkonzepts wirken naturgemäß nur, wenn sie an der Basis, also von den Ortsjugenden und Veranstalter*innen von Verbandsaktivitäten umgesetzt werden. Aus diesem Grund wird in den folgenden Maßnahmen immer wieder darauf verwiesen, an welcher Stelle die Verantwortung zur Umsetzung bei den Ortsjugenden bzw. den Landes- und Regionalverbänden liegt.

Rahmenbedingungen

Damit das vorliegende Konzept umgesetzt werden kann, bedarf es entsprechende Strukturen im Verband, die zur nachhaltigen Implementierung des Konzepts beitragen. Dazu gehören sowohl verbandsinterne Strukturen als auch externe Kooperationen zu Netzwerkpartnern.

Interne Strukturen

  • Gewaltfreiheit und der Schutz von Kindern und Jugendlichen wird in der grundsätzlichen Ausrichtung der DIDF-Jugend neben den inhaltlichen Zielen des Verbandes aufgenommen.
  • Innerhalb jedes Landes- und Regionalverbands wird mindestens eine Person bestimmt, welche die Hauptverantwortung für die Umsetzung des vorliegenden Konzepts in den Ortsjugenden koordiniert. Die Ortsjugenden kennen die Ansprechpartner*innen und nutzen den Kontakt zur Umsetzung des Konzepts.
  • Das Schutzkonzept und seine Implementierung sind ein fester Tagesordnungspunkt in regelmäßigen Sitzungen.
  • Alle Mitglieder der DIDF-Jugend sind verpflichtet, die Inhalte des vorliegenden Konzeptes im Rahmen jeglicher DIDF-Jugend Aktivitäten umzusetzen.
  • Das Schutzkonzept ist öffentlich zugänglich. Insbesondere ist das Konzept allen Personen, die an DIDF-Jugend Aktivitäten teilnehmen zugänglich zu machen und seine Inhalte und Ziele werden offen kommuniziert.
  • Alle hauptamtlich Mitarbeitenden Personen sowie Funktionäre sind verpflichtet ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, dies gilt auch für ehrenamtliche Mitglieder, die Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen durchführen. Das Führungszeugnis wird in regelmäßigen Abständen erneut angefordert.
  • Die im Folgenden aufgeführten Qualitätsstandards sind regelmäßig zu überprüfen und zu implementieren.

Externe Kooperationen

  • Jeder Landes- und Regionalverband baut in Kooperation mit seinen Ortsjugenden Netzwerkstrukturen auf, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen fördern. Hilfreiche Mitwirkende sind Fachberatungsstellen, die örtlichen Jugendämter oder Kinderschutzzentren.
  • ·        Die Landes- und Regionalverbände und Ortsjugenden beteiligen sich an einschlägigen örtlichen Arbeitskreisen zu Kinder- und Jugendschutz relevanten Themen (z.B. runder Tisch sexueller Kindesmissbrauch)
  • Fachberatungsstellen und Hilfsangebote werden im Konzept aufgeführt.

Verhaltenskodex

Verhaltenskodexe dienen allen als Orientierungsrahmen für den gegenseitigen Umgang und formulieren Regelungen für Situationen, die für (sexualisierte) Gewalt ausgenutzt werden können. Es ist wichtig, dass es für den gesamten Verband einheitliche Leitlinien diesbezüglich gibt und diese allen zur Verfügung stehen. Es gibt folgende zwei Kodexe: die Rechte Ehrenamtlicher und den Verhaltenskodex für Funktionäre und Mitarbeiter*innen. Der Verhaltenskodex dient auch dazu die Rechte unserer Mitglieder zu achten und zu schützen. Die Rechte für Ehrenamtliche dienen allen Mitgliedern als Leitfaden für bestehende Grundwerte. Sie fassen alle wichtigen Rechte, die unsere Mitglieder haben zusammen und bieten so eine Möglichkeit, diese zu vermitteln.

Verhaltenskodex für Funktionäre und Mitarbeiter*innen

Dieser Verhaltenskodex gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften für alle DIDF-Jugend Veranstaltungen wie beispielsweise Bildungscamps, Freizeitveranstaltungen oder Sitzungen. Werden einzelne Punkte gebrochen, so sind die Beteiligten dazu verpflichtet dies den Verantwortlichen oder Vertrauenspersonen mitzuteilen. Im Falle einer gravierenden Verletzung des Verhaltenskodexes müssen die Verantwortlichen und/oder Vertrauenspersonen Hilfe von spezialisierten Fachberatungsstellen aufsuchen.

Alle Funktionäre und Mitarbeiter*innen setzen sich aktiv und entschieden dafür ein, teilnehmende Personen vor Gewalt jeglicher Art zu schützen. Dafür gilt es folgende Punkte besonders zu achten und als Selbstverpflichtung zu verinnerlichen:

  • Ich beziehe aktiv Stellung gegen diskriminierendes, gewalttätiges, rassistisches und sexistisches Verhalten, also gegen körperliche, verbale und seelische Gewalt. Ich respektiere die Würde jedes Mitglieds, unabhängig von sozialer und ethnischer Herkunft, Weltanschauung, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung, Alter und Geschlecht.
  • Ich gestalte den Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen transparent und gehe verantwortungsvoll mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die individuellen Grenzen und die Intimsphäre der Anderen und berücksichtige dies auch in meiner Nutzung digitaler Medien (z.B. Social Media, Chats, SMS, usw.).
  • Meine Handlungen, besonders Zurechtweisungen und Strafen, sind nachvollziehbar und ehrlich. Demütigungen und Bloßstellungen sind niemals angemessene Strafen.
  • Ich sorge für angemessene Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten für alle Mitglieder.
  • Ich fotografiere oder filme niemanden ohne Einverständnis. Videos oder Fotos werden nur mit Einverständnis ins Internet gestellt oder anderweitig veröffentlicht.
  • Ich bin mir meiner Vorbildfunktion bewusst und verhalte mich dementsprechend. Dies gilt auch für Alkohol- und Tabakkonsum. Es ist unverantwortlich, wenn aufsichtführende Personen Alkohol trinken.
  • Feedback und Reflexionen werden respektvoll ausgeführt.

Rechte der Kinder und Jugendlichen

Die Rechte der Kinder und Jugendlichen werden von der jeweiligen Ortsjugend selbst definiert und können eine eigene Bezeichnung erhalten. Sie sollen in Kooperation mit den Kindern und Jugendlichen erarbeitet werden, die an Aktivitäten der DIDF-Jugend teilnehmen. Dies kann entweder im Rahmen von gesonderten Ortsjugendtreffen oder direkt im Rahmen einer DIDF-Jugend Aktivität durchgeführt werden. Wichtig ist, dass sowohl Gruppenleitende als auch Teilnehmende in den Entwicklungsprozess integriert werden. Denn je eingebundener Kinder und Jugendliche in die Erarbeitung der Rechte integriert worden sind, desto eher werden Kinder oder Jugendliche ihre eigenen Rechte kennen und die Rechte anderer anerkennen und respektieren. Die Rechte werden in einer für alle Kinder und Jugendliche verständlichen Sprache formuliert. Je einfacher und klarer diese formuliert sind, desto besser. Im besten Fall sind sie in kreativer Form erarbeitet und gestaltet. Dabei ist vor allem darauf zu achten, dass folgende Rechte integriert werden:

  • das Recht auf freie Entfaltung, Meinungs- und Kritikäußerung
  • das Recht auf eine gewaltfreie Konfliktlösung
  • das Recht auf respektvolle Behandlung
  • das Recht auf Hilfe
  • das Recht unangenehme Worte oder Berührungen abzulehnen
  • das Recht darauf ernst genommen zu werden
  • das Recht am eigenen Bild/ auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte

Leitfaden bei Hinweisen auf Gewalt

Der Leitfaden bei Hinweisen auf Gewalt, ist allen Mitgliedern der DIDF-Jugend öffentlich zugänglich zu machen, damit bei Bedarf jederzeit darauf zugegriffen werden kann. Kein Verbandsmitglied kann und soll die Kompetenzen einer Fachkraft ersetzen, daher soll sich bei Unsicherheiten mit Fachberatungsstellen beraten werden, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Alle Gewaltvorfälle und mutmaßlichen Vorfälle werden dokumentiert. Die Dokumentation fließt in die jährliche Evaluation des Schutzkonzeptes ein.

Formen gewalttätigen Handelns

Interventionen sind dann notwendig und wichtig, wenn Kinder und Jugendliche (oder auch Erwachsene) gewalttätiges Handeln erlitten haben, egal ob in der Familie oder Einrichtung. Eine Gefahr für das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen besteht bei:

  • seelischer Misshandlung

Kinder und Jugendliche können vom sozialen Nahfeld, z.B. durch pädagogische Bezugspersonen oder von Gleichaltrigen seelisch misshandelt werden. Dies erfolgt beispielsweise durch verächtliche Bemerkungen der Gruppenleitung, eine Herabsetzung durch eine Verantwortungsperson, dem Überfordern der Betroffenen oder eine aktive Ausgrenzung aus der Gruppe. Um seelische Misshandlung handelt es sich auch, wenn Kinder und Jugendliche direkte oder indirekte Zeugen von Gewalt sind.

  • körperlicher Misshandlung

Diese bewussten oder unbewussten Schädigungen von Betreuungspersonen richten sich (in)direkt gegen die körperliche Unversehrtheit. Diese kann auch nicht öffentlich sein, wie beispielsweise das Einschließen in engen Räumen oder Fixieren an Tischen.

  • körperlicher Gewalt

Diese umfasst Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit. Häufig zeigt sich diese durch sichtbare oder anderweitig nachweisbare Schädigungen. Dazu zählen beispielsweise Taten wie Schlagen oder Treten. Aber auch subtilere Handlungen, wie der Schrei ins Ohr, der Sprung auf die Füße oder das Wegziehen des Stuhls gehören hierzu.

  • Sexualisierter Gewalt

Umfasst alle Handlungen mit sexuellem Bezug ohne Einwilligung beziehungsweise Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen. Das Motiv für sexualisierte Gewalt ist fast Immer nicht Sexualität, sondern Macht. Sexualität wird funktionalisiert, um die Betroffenen zu demütigen, sie zu erniedrigen und zu unterdrücken, mit dem Ziel, sich selbst als mächtig zu erleben. Sexualisierte Gewalt umfasst unter anderem sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch.

  • Vernachlässigung

Hierbei werden existenzielle Grundbedürfnisse der Kinder und Jugendlichen nicht erfüllt, zum Beispiel durch eine unzureichende Nahrungsversorgung, fehlende Gesundheitsfürsorge oder ungeeignete Sicherheitsmaßnahmen.

  • verbalen Übergriffen

Durch Worte, Mimik, und Gestik werden die Kinder und Jugendlichen herabgewürdigt und deren Schamgrenzen verletzt. Beispielsweise zählen Beschimpfungen, Beleidigungen, rassistische und/oder sexistische Bemerkungen, aber ebenso der Ausschluss aus der Kommunikation in der Gruppe dazu.

Beobachtungsmerkmale zum Erkennen gewalttätigen Handelns

Die folgende Auflistung bietet eine generelle Hilfestellung für die (systematische) Wahrnehmung und Dokumentation gewalttätigen Handelns.

  • Äußere Erscheinung:  z.B. wiederholte oder massive Zeichen von Verletzungen wie blaue Flecken, Abschürfungen, Knochenbrüche oder andere Wunden; sichtbare Unter-/Überernährung, mangelnde Körperhygiene
  • Verhalten des Kindes: auffälliges Verhalten gegenüber sich oder anderen; Andeutungen auf Misshandlungen oder Straftaten
  • Verhalten des sozialen Nahfeldes: wiederholte und/oder schwere Gewalt zwischen den Bezugspersonen bzw. gegen über dem Kind; herabsetzendes Verhalten gegenüber dem Kind; Verweigerung von notwendigen Krankenbehandlungen
  • Familiäre Situation: prekäre Lebenssituationen; langanhaltende, fehlende Beaufsichtigung
  • Persönliche Situation der Eltern: psychische Erkrankungen; Suchterkrankungen; geistige oder körperliche Behinderungen
  • Kritische Wohnsituationen: Wohnungslosigkeit; beengte Wohnverhältnisse; Verwahrlosung

Bei sexualisierter Gewalt ist es gängig zwischen Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen sexualisierter Gewalt zu unterscheiden.

Grenzverletzungen
Der Begriff „Grenzverletzung“ umschreibt ein einmaliges oder gelegentliches unangemessenes Verhalten, das nicht selten unbeabsichtigt geschieht. Dabei ist die Unangemessenheit des Verhaltens nicht nur von objektiven Kriterien, sondern auch vom subjektiven Erleben des betroffenen Menschen abhängig. Grenzverletzungen sind häufig die Folge fachlicher bzw. persönlicher Unzulänglichkeiten einzelner Personen oder eines Mangels an konkreten Regeln und Strukturen.

Beispiele

  • Missachtung persönlicher Grenzen – Eine tröstende Umarmung, auch wenn diese dem Gegenüber unangenehm ist
  • Missachtung der Grenzen der professionellen Rolle – Ein Gespräch über das eigene Sexualleben
  • Missachtung von Persönlichkeitsrechten – Die Verletzung des Rechts auf das eigene Bild durch Veröffentlichung von Bildmaterial über Handy oder im Internet
  • Missachtung der Intimsphäre – z.B. Umziehen in der Sammelumkleide eines Schwimmbads, obwohl sich ein Mädchen/Junge nur in der Einzelkabine umziehen möchte

Sexuelle Übergriffe
Sexuelle Übergriffe passieren nicht zufällig, nicht aus Versehen. Sie unterscheiden sich von unbeabsichtigten Grenzverletzungen durch die Massivität und/oder Häufigkeit der nonverbalen oder verbalen Grenzüberschreitungen und resultieren aus persönlichen und/oder fachlichen Defiziten. Abwehrende Reaktionen der betroffenen jungen Menschen werden bei Übergriffen ebenso missachtet wie Kritik von Dritten.

In einigen Fällen sind sexuelle Übergriffe ein strategisches Vorgehen zur Vorbereitung strafrechtlich relevanter Formen sexualisierter Gewalt. Sie gehören zu den typischen Strategien, mit denen insbesondere erwachsene Täter testen, inwieweit sie ihre Opfer manipulieren und gefügig machen können.

Beispiele

  • Einstellen von sexualisierten Fotos ins Internet und sexistisches Manipulieren/Bearbeiten von Fotos
  • wiederholte, vermeintlich zufällige Berührung der Brust oder der Genitalien
  • wiederholt abwertende sexistische Bemerkungen über die körperliche Entwicklung junger Menschen
  • wiederholte Missachtung der Grenzen der professionellen Rolle (z. B. Gespräche über das eigene Sexualleben, Aufforderungen zu Zärtlichkeiten)

Strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt

Die strafrechtlich relevanten Formen sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und Schutzbefohlenen werden im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuchs unter den „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ benannt (gem. §§ 174 ff. StGB Sexueller Missbrauch etc.).

Dazu gehören unter anderem exhibitionistische Handlungen, die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und das Ausstellen, die Herstellung, das Anbieten und den Eigenbesitz von kinderpornographischen Materialien.

Sexualisierte Gewalt ist kein Kavaliersdelikt und jeder sollte sich bewusst sein, dass die Strafmündigkeit mit 14 Jahren beginnt.

Handeln in akuten Situationen

Bei (sexualisierter) Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen sollte jede Intervention gründlich geplant und vorbereitet werden. Blinder Aktionismus schadet mehr, als das dieser hilft. Zunächst muss zwischen einer vermuteten Täterschaft und einer Offenlegung durch Betroffene unterschieden werden!

Bei Vermutungen sollten sich Mitarbeiter*innen zunächst selbst Unterstützung suchen und über die eigenen Beobachtungen berichten. Auch ist es wichtig, mit „möglichen Betroffenen“ das Gespräch zu suchen, um eine Vermutung zu ergründen und eine erste Vertrauensbasis zu schaffen.

Bei den Gesprächen mit den Kindern und Jugendlichen ist es wichtig das Vertrauensverhältnis mit den Betroffenen – sei es Mädchen oder Junge – nicht durch die Ausübung von Druck zu belasten. Auch das weitere Vorgehen ist mit den Betroffenen altersadäquat abzustimmen.

Bei der vermuteten Täterschaft, insbesondere bei sexualisierter Gewalt, ist aufgrund der speziellen Beziehungsdynamik des Machtmissbrauchs und Abhängigkeit ein hohes Maß an Sensibilität und Sorgfalt erforderlich. Hintergrundwissen hilft, das strategische Vorgehen von Täter*innen zu erkennen, zu stoppen und sichere Orte für Mädchen und Jungen zu schaffen. Empfehlenswert ist die Einbeziehung einer spezialisierten Beratungsstelle.

Rechtliche Schritte

Im Fall einer Kindeswohlgefährdung greift das abgestimmte Verfahren nach § 8a SGB VIII. Eine Einschätzung erfolgt auf Basis des Einzelfalls und die persönlichen, kulturellen und sozialen Hintergründe sind abzuwägen. Vorrangig sollten die Sorgeberechtigten einbezogen werden, wenn das dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Das Verfahren sieht auch vor, dass weitere Fachpersonen, die in der Vereinbarung mit den Jugendämtern festgelegt wird, hinzugezogen werden. Die soweit erfahrene Fachkraft berät im ersten Schritt anonym.

Ein Strafverfahren kann seitens des Verbandes bzw. der Mitarbeiter*innen aufgrund unterschiedlicher Sachverhalte durch eine Anzeige eingeleitet werden, aber auch Eltern können eine Strafanzeige stellen. Die Strafverfolgungsbehörden sind dann einzubeziehen, wenn der hinreichende Verdacht für eine Straftat z.B. massive Kindeswohlgefährdung oder sexueller Missbrauch besteht.

Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden können sich aufgrund des Umfangs und der gerichtlichen Verfahren durchaus erheblich in die Länge ziehen. Unabhängig von der Einleitung eines Strafverfahrens sind die Tatsachen, die bekannt geworden sind zu bewerten und eine Entscheidung zu treffen, ob und in welchem Umfang arbeitsrechtliche und/oder andere Maßnahmen getroffen werden müssen.

Angriffe auf Mitarbeiter*innen

Zuweilen erleben Mitarbeiter*innen, dass sich die Gewalt der Kinder und Jugendlichen gegen sie selbst richtet. In gravierenden Vorfällen müssen dauerhaft sowohl die Kinder und Jugendlichen, aber auch Gleichaltrige und Betreuungspersonen geschützt werden. Ebenso können Eltern oder andere Betreuungspersonen gegenüber Mitarbeiter*innen gewalttätiges Verhalten zeigen, verbale Übergriffe äußern oder Druck ausüben. Diese Angriffe erhalten im Zuge einer verstärkten digitalisierten Kommunikation eine besondere Brisanz.

Bei Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter*innen im Rahmen ihrer Tätigkeiten ist der Verband gehalten, Stellung zu beziehen und Mitarbeiter*innen zu stärken. Bei einer akuten Gefährdung ist der Schutz der Mitarbeiter*innen sicherzustellen. Der Verband hat hier ebenso eine Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiter*innen und muss geeignete Maßnahmen z.B. Offenlegung der Thematik, Information der Eltern, Gegendarstellungen oder gar eine Unterlassungsklage zum Schutz einleiten.

Verdacht gegen Mitarbeiter*innen

Verdachtsfälle gegenüber haupt-, ehren- und nebenamtlichen Mitarbeiter*innen sind immer im Spannungsfeld des Kindesschutzes und Fürsorgeauftrages zu verorten. Bei Hinweisen auf gewalttätige Übergriffe von haupt-, ehren- und nebenamtlichen Mitarbeiter*innen hat die Aufklärung mit einem hohen Maß an Offenheit und Gewissenhaftigkeit zu erfolgen. Bei Kenntnis oder Anzeige eines Verdachtsmomentes ist die Vorstandsebene und die benannten Ansprechpersonen einzuschalten und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Beteiligten zu treffen. Die Aufarbeitung sollte sachkundig und faktenbasiert erfolgen.

Für Mitarbeiter*innen (und Einrichtungen) steht bei dem Vorwurf, Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen ausgeübt zu haben, viel auf dem Spiel. Denn neben den unmittelbaren drohen auch mittelbare Konsequenzen. Diese Fälle sollten daher mit besonderer Sensibilität und Diskretion bearbeitet werden. Spätfolgen bei falschen Verdachtsmomenten, wie Rufschädigung, Diskreditierung etc. durch beispielsweise verfrühte Information der Öffentlichkeit sollten vermieden werden.

Bei einer Erhärtung des Verdachtes sind die entsprechenden Stellen wie Jugendamt, Landesjugendamt, Spitzenverband, Polizei zu informieren und ggf. arbeits-, straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen einzuleiten.

Im Fall einer fälschlichen Anschuldigung müssen alle Beteiligten dafür Sorge tragen, dass eine Rehabilitierung erfolgt.

Bildungsarbeit

Damit Gewaltprävention auf allen Ebenen greifen kann, ist es unerlässlich, dass sowohl die Hauptamtlichen und Funktionäre ihre Kompetenzen im Bereich Gewaltschutz erweitern als auch die zu schützende Zielgruppe, also Kinder und Jugendliche, Präventionsangebote wahrnehmen können. Auch die Eltern sollen über diese Thematik aufgeklärt werden, um die Rechte ihrer Kinder unterstützen zu können.

Kompetenzförderung

  • Die Vorstände bzw. Funktionäre sind bezüglich der Umsetzung des Schutzkonzepts zu schulen und fungieren in ihrem Wirkungskreis als Multiplikator*innen für andere Verbandsmitglieder.
  • Der Verband bietet in regelmäßigen Abständen Präventionsschulungen für alle Verbandsmitglieder an.
  • Bei jedem Mitglied, das Verbandsaktivitäten mit Kindern und Jugendlichen durchführt, ist wünschenswert, dass eine Präventionsschulung, oder zu mindestens eine Juleica-Schulung, absolviert wurde.
  • Die Juleica-Schulung enthält ein Modul zur Gewaltprävention und der Umsetzung des Schutzkonzepts
  • Hauptamtlich Angestellte sollen sich in regelmäßigen Abständen durch Schulungen zum Thema weiterbilden. Hier soll darauf geachtet werden, dass die Weiterbildungen verschiedene Schwerpunktthemen abbilden.

Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche

Mit Kindern und Jugendlichen sind regelmäßig Präventionsangebote (z.B. Gruppenrunde, Aktionstag, Workshop) durchzuführen. Dabei geht es darum Kinder und Jugendliche für ihre Rechte zu sensibilisieren und ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie und bei wem sie sich bei Bedarf Hilfe holen können.

Informationen für Eltern

Die Einbeziehung der Eltern und ihre Unterstützung für das Schutzkonzept verlangen eigene Angebote für diese Zielgruppe, die Wissensvermittlung über (sexualisierte) Gewalt, aber auch Anregungen für eine eigene präventive Erziehungshaltung bieten.

Beschwerdemanagement

Zur Gewaltprävention trägt auch ein transparentes und funktionierendes Beschwerdemanagement bei. Folgendes muss bei der Umsetzung beachtet werden:

  • Beschwerdewege sollten sowohl persönlich und mündlich als auch schriftlich und anonym möglich sein. (z.B. Online Formular)
  • In jeder Ortsjugend/Region wird eine Person bestimmt, die die Beschwerden koordiniert und die entsprechenden Maßnahmen einleitet. In jedem Fall kann eine Beschwerde an die DIDF-Jugend als Organisation oder (wenn vorhanden) die hauptamtlich Verantwortliche Person der DIDF-Jugend gerichtet werden.
  • Die Beschwerdeführenden erhalten nach angemessener Zeit eine Rückmeldung. Bei anonymen Beschwerden ist je nach Fall abzuwägen, ob die Rückmeldung im Rahmen von entsprechenden Sitzungen und Versammlungen erfolgen soll.
  • Bei persönlichen Beschwerden wird Kontakt mit dem Beschwerdeführer aufgenommen, um mögliche weitere Schritte zu klären.
  • Die Beschwerden werden im Beschwerdeprotokoll dokumentiert.

Die Dokumentation der Beschwerden ermöglicht, einen Überblick über die gestellten Beschwerden zu behalten. Sie bietet außerdem Unterstützung bei der Lösungsfindung, da sie auch als Grundlage für Fallbesprechungen genutzt werden können. Die Dokumentation bietet darüber hinaus die Möglichkeit, die Arbeit der DIDF-Jugend vor allem bezogen auf seine Aktivitäten durch statistische Erhebungen der Beschwerden zu verbessern. Die Erhebung der Beschwerden ist Teil des Monitorings und der Evaluation des Schutzkonzepts.

Teilhabe und Partizipation

Demokratische Strukturen liegen im Selbstverständnis der DIDF-Jugend. Diese werden auch bis in die einzelnen Gruppenangebote gelebt. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Teilhabe und Partizipation bei der Gestaltung der Aktivitäten. Sie werden in diese Prozesse aktiv eingebunden. Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Ortsjugenden ihre Angebote partizipativ zu gestalten.

Monitoring und Evaluation

Zur Qualitätssicherung des Schutzkonzepts und der Präventionsarbeit müssen das Schutzkonzept und seine Maßnahmen evaluiert werden. Die Evaluation und das Monitoring umfassen:

Die Auswertung der dokumentierten Gewaltvorfälle:

  • Wie viele Vorfälle und Vermutungen sind im Evaluationszeitraum aufgetreten?
  • Welche Formen von Gewalt sind aufgetreten?
  • Wie oft sind Fachkräfte zur Beratung hinzugezogen worden?
  • Welche Lösungsstrategien wurden verfolgt?

Die Auswertung der Beschwerden:

  • Wie viele Beschwerden sind eingegangen?
  • Welche Themen wurden bei den Beschwerden genannt?
  • Wie viele Beschwerden konnten gelöst werden?
  • Welche Lösungsstrategien wurden verfolgt?

Die Auswertung der Bildungsangebote:

  • Welche Bildungsangebote wurden durchgeführt?
  • Wie viele Angebote wurden durchgeführt?
  • Welche Zielgruppen nahmen an den Bildungsangeboten teil?
  • Wie viele Teilnehmende konnten für die Bildungsangebote gewonnen werden?
  • Wer leitete die Angebote (Mitglieder/-Mitarbeitende oder externe Fachkräfte)?
  • Wie fiel die Resonanz der Bildungsangebote (Auswertung der Bewertungsbögen) aus?

Des Weiteren ist die Umsetzung aller genannten Schutzfaktoren zu evaluieren. Dazu existiert ein Monitoring Fragebogen, der jährlich ausgefüllt wird. Der Fragebogen unterstützt die Ortsjugenden dabei, den Stand der Umsetzung des Konzepts zu erfassen.

Aus den Ergebnissen der Auswertungen ergibt sich ein Gesamtbild, das die Präventionsarbeit des Verbands widerspiegelt. Auf Grundlage dessen können dann Maßnahmen beschlossen werden, die die Qualitätsentwicklung des Verbands in diesem Bereich fördern.

Beratungs- und Hilfsangebote

Nummer gegen Kummer

Mädchen und Jungen können kostenfrei und anonym das Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“ kontaktieren: Nummer gegen Kummer: 116 111 (Sprechzeiten: Mo bis Sa: 14 bis 20 Uhr) oder unter www.nummergegenkummer.de

Trau-dich

Die Website www.trau-dich.de ist für Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren ausgelegt. Dort finden sie Informationen zum Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder.

save-me-online

Viele Jugendliche erleben Gewalt in ihrem privaten Umfeld oder im Netz. Bei www.save-me-online.de können sich Kinder und Jugendliche informieren und (anonym) beraten lassen.

N.I.N.A.

N.I.N.A. steht für Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen. Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530 sowie www.nina-info.de

Zartbitter e.V.

Zartbitter aus Köln ist eine der ältesten Kontakt- und Informationsstellen gegen sexuellen Missbrauch in Deutschland, die sowohl betroffenen Mädchen als auch Jungen Unterstützung anbietet. Weitere Informationen findet man unter www.zartbitter.de.

Klicksafe

Die Website www.klicksafe.de bietet allen eine Hilfestellung zum Umgang mit dem Internet und neuen Medien. Es gibt auf Klicksafe spezielle Angebote für Kinder www.klicksafe.de/fuer-kinder und Jugendliche www.klicksafe.de/jugendbereich/klicksafe-fuer-jugendliche.

Juuuport

Die Seite www.juuuport.de ist eine Onlineberatungsstelle für Jugendliche von Jugendlichen bei Mobbing und Abzocke im Netz.

Recht relaxed

Auf der Website www.recht-relaxed.de des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erfahren Kinder und Jugendliche was sie wirklich dürfen und wo Grenzen sind.

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

365 Tage im Jahr, rund um die Uhr kostenfrei erreichbar: Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Das Hilfetelefon ist erreichbar unter 08000116 016 oder www.hilfetelfon.de

Weisser Ring

Der WEISSE RING unterstützt alle Opfer von Gewalt und bietet seine Hilfe an. Betroffene können Kostenfrei und Anonym die 116 006 (Täglich von 7 – 22 Uhr erreichbar) anrufen oder sich unter www.weisser-ring.de informieren.

Fachberatungsstellen zum Kinder- und Jugendschutz

Lokale Beratungs- und Hilfsorganisationen findet man unter www.hilfeportal-missbrauch.de

Bund

Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz

Mühlendamm 3, 10178 Berlin

Tel. 030 400403-00, Fax 030 400403-33

www.bag-jugendschutz.de            www.jugendschutz-aktiv.de

e-mail: info@bag-jugendschutz.de

[gemeinnütziger Verein] Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Schöneberger Str. 15, 10963 Berlin

Tel. 030 214809-0, Fax 030 214809-99

www.dksb.de

e-mail: info@dksb.de

Baden-Württemberg

Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg

Jahnstrasse 12, 70597 Stuttgart

Tel. 0711 23737-0, Fax 0711 23737-30

www.ajs-bw.de

e-mail: info@ajs-bw.de

AGJ – Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.V.

Abteilung Kinder- und Jugendschutz

Oberau 21, 79102 Freiburg

Tel. 0761 21807-41, Fax 0761 21807-68

www.agj-freiburg.de/Kinder- und Jugendschutz

e-mail: jugendschutz@agj-freiburg.de

Bayern

Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern (aj)

Fasaneriestr. 17, 80636 München

Tel. 089 121573-0, Fax 089 121573-99

www.bayern.jugendschutz.de

e-mail: info@aj-bayern.de

Brandenburg

Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e.V.(AKJS)

Posthofstraße 8, 14467 Potsdam

Tel./Fax 0331 9513170

www.jugendschutz-brandenburg.de

e-mail: info@jugendschutz-brandenburg.de

Hamburg

Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Hamburg e.V. (ajs)

Hellkamp 68/Clasingstraße, 20255 Hamburg

Tel. 040 410980-0, Fax 040 410980-92

www.ajs-hamburg.de

e-mail: b.struewe@ajs-hh.de

Niedersachsen

Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen

Leisewitzstr. 26, 30175 Hannover

Tel. 0511 858788, Fax 0511 2834954

www.jugendschutz-niedersachsen.de

e-mail: info@jugendschutz-niedersachsen.de

Nordrhein-Westfalen

Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS)

Landesstelle Nordrhein-Westfalen

Poststr. 15-23, 50676 Köln

Tel. 0221 921392-0, Fax 0221 921392-20

www.ajs..de

e-mail: info@mail.ajs..de

Evangel. Arbeitskreis für Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen (Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe)

Lenaustraße 41, 40470 Düsseldorf

Tel. 0211 6398-0, Fax 0211 6398-299

www.diakonie-rwl.de

e-mail: u.martin@diakonie-rwl.de

Kath. Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen

Schillerstr. 44a, 48155 Münster

Tel. 0251 54027, Fax 0251 518609

www.thema-jugend.de

e-mail: info@thema-jugend.de

Sachsen

Aktion Jugendschutz Sachsen e.V.

Lingnerallee 3, 01069 Dresden

Tel. 0351 4848-690, Fax. 0351 4848-171

www.jugendschutz-sachsen.de

e-mail: ajs@jugendschutz-sachsen.de

Sachsen-Anhalt

Servicestelle Kinder- und Jugendschutz Sachsen-Anhalt von fjp>media

Gareisstraße 15, 39106 Magdeburg

Tel. 0391 5037640, Fax. 0391 5410767

www.servicestelle-jugendschutz.de

e-mail: jugendschutz@fjp-media.de

Schleswig-Holstein

Aktion Kinder- und Jugendschutz Landesarbeitsstelle Schleswig-Holstein

Flämische Str. 6-10, 24103 Kiel

Tel. 0431 260 68-78, Fax 0431 260 68-76

www.akjs-sh.de

e-mail: info@akjs-sh.de

Thüringen

Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Thüringen

Johannesstr. 19, 99084 Erfurt

Tel. 0361 644226-4, Fax 0361 644226-5

www.jugendschutz-thueringen.de

e-Mail: info@jugendschutz-thueringen.de