Nachdem Bayern das neue Polizeigesetz trotz massiver Bürgerproteste regelrecht durchgepeitscht hat, möchte die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung ebenfalls ein „neues“ Polizeigesetz verabschieden, wenn möglich noch vor der Sommerpause, ansonsten auf der ersten Sitzung nach dem Sommerloch. Angeblich geht es um die Sicherheit und das Wohlergehen der Bürger.

Aber die Realität sieht ganz anders aus. Mit diesem Polizeigesetz sollen Grundrechte und Freiheiten massiv ausgehöhlt werden. Spätestens nach dem Sommer 2015, als Geflüchtete wegen Krieg, Zerstörung ihrer Umwelt, politischer oder religiöser Verfolgung und bitterer Armut verstärkt in Europa ankamen, haben viele europäische Regierungen die Gelegenheit genutzt, ihre Polizeiapparate neu zu organisieren und den Überwachungsstaat auszubauen.

Dieses Gesetz stellt von vorneherein jeden Bürger unter Generalverdacht. In ihrem Kern strebt der Staat mit diesem Gesetz an, sein Macht-und Gewaltmonopol gegen den Bürger auszuweiten und ohne Hindernisse auszuüben. Hierbei spielt der Staat sich die Rolle des Hüters und Beschützers des Guten zu, während dem normalen Bürger Rollenbilder für das Böse zugeteilt werden: Linksextreme, Fußballfans, kriminelle Ausländerbanden usw.

Diese Gesellschaftsordnung ist in allen Lebensbereichen durch Unsicherheit und Zukunftsängste durchtränkt. Und solange die „ganze Wahrheit“ nicht erfasst wird, solange die wahren Gründe dieser Unsicherheiten und Zukunftsängste nicht erfasst werden, wird die Trennung in Gut und Böse hier und da Gehör und Zuspruch finden. Das ist der Grund für die Argumentation „wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“ und somit wird allgemein suggeriert, der Staat wird es schon wissen und sich schon für das wichtige und richtige einsetzen. Man müsse nur vertrauen und weder hinterfragen, noch sich wehren. Schon seit Jahren werden die Substantive „Gefahr“ und „Bedrohung“ mit bestimmten gesellschaftlichen Gruppen in einem Atemzug genannt, dass eine fiktive Angst als reelle Angst wahrgenommen wird.

Angesichts dieses Gesetzesvorhabens bleibt es nicht aus, die Frage zu stellen, wie weit es noch gehen kann und soll. Es ist nicht ungewöhnlich, dass diese Bedrohung immer wieder suggeriert und immer wieder aus diversen Schubladen gezogen wird. Denn wenn eine terroristische Gefahr allseits präsent ist, kann man präventive Maßnahmen dagegen ergreifen. Und genau so wird dieses neue Polizeigesetz verkauft: Als präventive Maßnahme und Gefahrenabwehr. Wenn man allzu häufig von Gefahr spricht, glauben viele irgendwann wirklich daran. Ausweitung der Videoüberwachung, Vorbeugehaft bis zu 28 Tagen (bisher höchstens 48 Stunden) oder Ausweitung von Racial Profiling (auf Stereotypen und äußerlichen Merkmalen basierendes Agieren von Polizei-, Sicherheits-, Einwanderungs- und Zollbeamten, nach dem eine Person anhand von Kriterien wie „Rasse“, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder nationaler Herkunft als verdächtig eingeschätzt wird und nicht anhand von konkreten Verdachtsmomenten gegen eine konkrete Person), sind nur einige Aspekte dieser neuen Gesetzesvorlage, die unsere elementarsten Grundrechte und Freiheiten außer Kraft setzen sollen. Wollen wir das zulassen oder gehen wir gemeinsam am 7. Juli in Düsseldorf gegen diese neuen Polizeigesetze auf die Straße?