studieren-europaUnion und SPD verständigten sich auf eine Anhebung des BAföGs. Denn BAföG ist ab 2015 keine Ländersache mehr. Die Kosten für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) will künftig der Bund übernehmen und somit die Länder und Kommunen entlasten. Der Bund will die Kosten der Finanzhilfe für Schüler, Auszubildende und Studenten ebenfalls übernehmen. Bisher war das Gesetz so geregelt, dass die Ausgaben sich Bund und Länder geteilt haben. Außerdem können Förderungsberechtigte von Ende 2016 an mit mehr Unterstützung vom Staat rechnen.

Zurzeit liegt der Bafög-Höchstsatz bei 670 Euro für Studierende, Schüler bekommen weniger. Bei steigenden Mieten, das Leben in Groß- und Unistädten reicht dieser Betrag kaum zum Leben. Die Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) sagte in den vergangenen Wochen, dass für das Paket ein Finanzvolumen von jährlich 500 Millionen Euro verschlagt sei. Das heißt für die zukünftigen BAföG-Bezieher mehr Geld im Monat zur Verfügung stehen würde. Doch wie das Paket am Ende aussehe, stehe noch nicht fest. Bisher hätte der Bund und die Länder kein zusätzliches Geld veranschlagen können. Für Studenten und Schüler, die Bafög erhalten, ändert sich zunächst nichts.

Bund und Länder hatten über die Finanzierung der Ausbildungsförderung lange gestritten. Wolfgang Schäuble berichtete, dass der Bund die Kosten nun alleine schultern will. Die Länder seien jährlich um 1,17 Milliarden Euro entlastet, wenn der Bund den Länderanteil übernehme. Die BAföG-Novelle koste den Bund weitere 625 Millionen Euro. Somit sei das freiwerdende Geld bei den Ländern zur Finanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Hochschule und Schule verwendet werden. Wie viel jeweils in welchen Bereich fließt, können die Länder laut Wanka selbst entscheiden. Doch ganz unbeteiligt will der Bund an der Finanzierung von Hochschulen wirken. Unter bestimmten Voraussetzungen will der Bund weiterhin ein Mitspracherecht haben. Dafür muss aber das Grundgesetz ergänzt werden. Bisher hindert das Kooperationsverbot den Bund, Bildungsprojekte auf Länderebene finanziell zu fördern. Hier gibt es laut Schäuble aber noch keine endgültige, verfassungsrechtlich abgeklopfte Formulierung. Deswegen soll ein Formulierungsvorschlag für das Grundgesetz festgeschrieben werden, so dass Bund und Länder bei der Förderung von Forschung und Lehre zusammenarbeiten können. Alle Länder müssen den entsprechenden Vereinbarungen zustimmen, außer wenn es um die Förderung von Forschungsbauten geht.

Bisher hatte Union und SPD im Koalitionsvertrag insgesamt sechs Milliarden Euro für Betreuung und Bildung versprochen. Davon sollen fünf Milliarden Euro für Wissenschaft, Schulen und Hochschulen eingesetzt werden und eine Milliarde für Kitas und Krippen.

Die Kinderbetreuung wird aus einem Topf finanziert, der zurzeit ein Volumen von etwa 450 Millionen Euro hat. Der Bund will diese Summe auf bis zu einer Milliarden Euro erhöhen. In den Jahren 2017 und 2018 soll zudem der Festbetrag an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder um jeweils 100 Millionen erhöht werden.

Einige Nachrichtendienste berichteten, als die Reform beschlossen wurde, die Entscheidung sei eine teure Einigung für den Bund. Warum soll die Entscheidung für den Bund eine teure Einigung sein, wenn das seine Aufgabe ist, jedem die Wege zur Bildung frei zu räumen? Der Staat verschenkt das Geld doch nicht. Junge Menschen verschulden sich im jungen Alter an den Staat. Also wird das Geld doch wieder einkassiert?!

Nun kommen wir zur Bewertung dieser Reform. Dass das BAföG im Monat paar Euro mehr wird, ist für einige vielleicht erfreulich. Für einige Studierende und SchülerInnen aber uninteressant, weil sie kein BAföG beziehen können. Die Anträge und die Einkommensnachweise von den Eltern für das BAföG sind für junge Menschen nicht selbstverständlich. Man lebt unabhängig von den Eltern, aber das Einkommen der Eltern bestimmt, ob ein Jugendlicher BAföG beziehen kann oder nicht. Was ist, wenn eine schlechte Beziehung zu den Eltern besteht und die dem Kind nicht weiterhelfen? Was ist, wenn die Eltern geschieden sind und man zu einem Elternteil keinen Kontakt hat? Dann ist das BAföG gegessen. Ein weiterer Kritikpunkt: Die große BAföG-Reform soll erst Ende 2016 einsetzen. Hatten Bund und Länder nicht vor vier Jahren die Förderung für SchülerInnen und Studenten um zwei Prozent angehoben? Also vor vier Jahren zwei Prozent plus noch zwei Jahre auf die neue Reform warten. Das ist viel zu spät.

Dann werden für Kitas und Krippen in zwei Jahren mehr Gelder investiert. Natürlich sollte dies geschehen, doch es sollten auch mehr Kitas und Krippen eröffnet werden. Viele Kinder können erst viel später in Kitas eingeschult werden, weil keine Kita-Plätze zur Verfügung stehen. Die Kürzungen in Sozialeinrichtungen müssen ein Ende finden. Mehr Betreuer und Erzieher sollten eingestellt werden. Eine alleinige Instandhaltung der Kitas und Krippen reicht nicht aus.