Es ist eine Einflussnahme in bislang unvorstellbarer Höhe: Die Stiftung des Lidl-Chefs Dieter Schwarz schenkt der Technischen Universität (TU) München 20 neue Professuren für das Fach Betriebswirtschaftslehre. 13 von ihnen sollen auf einem neuen Campus in Heilbronn forschen und lehren, also in der Heimatstadt von Dieter Schwarz. Die übrigen sieben sollen an die TU in München angesiedelt sein. Die Fördersumme liegt dabei wohl im dreistelligen Millionenbereich.

Solche sogenannten Stiftungsprofessuren sind weit verbreitet an deutschen Hochschulen. Es gibt zurzeit über 1000 davon. Dabei dominieren deutlich Stiftungsprofessuren in den Wirtschaftswissenschaften und den anwendungsbezogenen MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik). Auch in der Medizin und in den Gesundheitswissenschaften sind sie weit verbreitet.

Praktisch bedeutet das, dass private Wissenschaftsinteressen in die öffentlichen Hochschulen hineingetragen werden, die ansonsten in den jeweiligen Fachbereichen als nicht so wichtig erachtet wurden. Normalerweise haben solche Professuren eine Laufzeit von 5 Jahren. Beim Fall des Lidl-Chefs werden die Professuren bis zur Emeritierung der Professoren gefördert – also lebenslang. Das Ziel ist klar: Forschung und Lehre sollen ganz auf das Unternehmen zugeschnitten werden, damit sich das Geschenk auch „lohnt“. Aus reiner Gutmütigkeit bekommt die TU die Professuren nämlich nicht. Wie bei allen Stiftungsprofessuren aus der privaten Wirtschaft stehen klare Erwartungen dahinter: Forschungsergebnisse sollen der eigenen Sichtweise entsprechen und für Firmeninteressen nutzbar gemacht werden können. In der Lehre soll ein positives Bild vom Unternehmen präsentiert werden, um sich so attraktiv zu machen für potentielle Bewerber.

Die Universitäten versichern bei solchen Kooperationen immer sofort, dass die wissenschaftliche Unabhängigkeit nicht gefährdet sei. In der Praxis sieht das aber meistens anders aus. Bei der Berufung von Wissenschaftlern auf Stiftungsprofessuren haben üblicherweise die Stifter einen maßgeblichen Einfluss. Mit dem zu berufenden Wissenschaftler können sie auch die Fragestellungen und die Zielrichtung dieser Professur bestimmen. Im Regelfall geht damit einher, dass die Wissenschaftler mit ihrem Forschungsgebiet und mit ihrer Lehre auch die Gesellschaftsvorstellungen oder um es direkter zu sagen die Interessen, ihrer Stifter vertreten. Und so gewinnen diese privaten Interessen auch Einfluss auf die jeweiligen Fächer. Man kann also davon ausgehen, dass die besagten Professuren keine Forschungsprojekte zu den hohen Arbeitsbelastungen und den Verhinderungen von Betriebsratsgründungen im Lidl-Konzern starten werden.

Die Kooperation von Lidl und der TU ist zwar in seiner Größe einzigartig, aber diese Form der Einflussnahme ist etwas Alltägliches im Hochschulbetrieb. So finanziert zum Beispiel die Commerzbank-Stiftung an der TU Chemnitz die „Stiftungsprofessur für Monetäre Ökonomie, Bankwirtschaft, öffentlicher und privater Finanzierung“. Das Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen Ernst & Young hat an der Humboldt-Universität in Berlin eine „Stiftungs-Juniorprofessur für Quantitative Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ geschaffen, und an der Universität Stuttgart gibt es die „Stiftungsprofessur für Kraftfahrzeug-Mechatronik“, eingerichtet unter anderen vom Automobilhersteller Porsche und vom Zulieferunternehmen Bosch.

Ein besonders krasser Fall konnte vor ein paar Jahren in Berlin beobachtet werden. Die HU und die TU Berlin einigten sich im Jahr 2006 mit der Deutschen Bank auf eine gemeinsame Forschungsinitiative. Im Jahr darauf bauten sie das „Quantitative Products Laboratory“ auf, ein Institut für Angewandte Finanzmathematik, ausgestattet mit zwei Deutsche-Bank-Stiftungsprofessuren – komplett bezahlt von der Bank, mit drei Millionen jährlich. Laut Vertrag sollten mit den beiden berufenen Professoren „gemeinsame wissenschaftliche Arbeiten partnerschaftlich durchgeführt werden“. Allerdings zeigt ein Blick in den Vertrag, dass die Zusammenarbeit zwischen HU, TU und Deutscher Bank nicht besonders partnerschaftlich geregelt ist: Im Grunde verpflichten sich die Universitäten, dass sie beim Institut so gut wie nichts entscheiden dürfen, ohne dass die Deutsche Bank zustimmt.

Berichte von Landesrechnungshöfen ermöglichen Einblicke in die Unternehmenskooperationen der Hochschulen, die erschreckend sind: „Bei der Besetzung der Stiftungsprofessuren sowie bei deren inhaltlicher Ausrichtung waren teilweise erhebliche Einflussnahmen der Stifter festzustellen“, urteilt zum Beispiel der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen im Jahr 2011. Die Prüfer hatten sich alle Verträge der damals 74 Stiftungsprofessuren der Landeshochschulen schicken lassen. Fast immer haben die Stifter die Vereinbarungen entworfen.

Das grundlegende Problem besteht darin, dass die Universitäten nur sehr begrenzte staatliche Grundmittel zur Verfügung haben. Die dafür zuständigen Bundesländer haben in den letzten Jahren diese Grundmittel nicht erhöht und haben diese viel zu niedrig angesetzt. Diese Gelder sind aber essentiell wichtig für eine unabhängige Forschung. Sie ermöglichen den Unis Planungssicherheit. Leider hängt deren Höhe auch mit den externen Geldern zusammen. In manchen Bundesländern bekommen Universitäten eine höhere Grundfinanzierung, weil sie mehr Drittmittel eingeworben haben. Des Weiteren sollte das noch teilweise bestehende Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bildungsbereich aufgehoben werden. Damit könnten Bundesmittel für die Grundfinanzierung der Hochschulen bereitgestellt werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Bevölkerung Druck auf die Politik ausübt, damit mehr in die Bildung investiert wird. So könnte der Einfluss von Leuten wie Herrn Schwarz vielleicht zurückgedrängt werden. Das ist aber leider noch Zukunftsmusik.