1999 wurde ein Gesetz verabschiedet und seither ist jeder neugeborene Migrant mit der Doppelstaatsangehörigkeit gesegnet. Doch nicht für immer, denn spätestens zum 23. Lebensjahr müssen sie sich für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden: Deutsch oder Nicht-Deutsch, die Qual der Wahl. Die 90`er Generation steht also kurz vor der wichtigsten Wahl ihres Lebens, wollen sie die Staatsangehörigkeit der Eltern abgeben oder sie behalten und die Deutsche verlieren? Diese Wahl soll laut Gesetz zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr stattfinden.

Doch hierbei gibt es ein Problem, denn die Jugendlichen haben, nach einer Untersuchung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erhebliche Wissenslücken zu dem Optionsverfahren und sind sich dessen Ausmaßes nicht bewusst. Laut der Erklärung des Bundesamtes zeigen viele eine klare Tendenz zur deutschen Staatsangehörigkeit. Dennoch ist ungefähr ein Drittel mit ihrer Doppelstaatsangehörigkeit zufrieden, und würde diese beibehalten wollen, wenn es ginge. Hier ist zu beachten, dass die Befragten ungefähr 21 Jahre alt sind und somit noch 2 Jahre Zeit zur endgültigen Entscheidung haben. Um diese Wissenslücke zu füllen, soll es demnächst eine Informationskampagne geben. Denn das Gesetz ist so verfasst, dass alle, die sich bis zu ihrem 23. Lebensjahr nicht entscheiden oder entscheiden können, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.

Die Oppositionsparteien möchten dieses Gesetz kippen, doch Innenminister Hans-Peter Friedrich blockiert mit den Worten: „Erste Erfahrungen zeigten, dass junge Menschen pragmatisch mit ihrer Wahlpflicht zwischen den Staatsangehörigkeiten umgehen“. Der Bundesinnenminister sieht daher keinen Anlass, das Staatsangehörigkeitsgesetz zu ändern. Der migrationspolitische Sprecher der Grünen, Memet Kilic, sagte hierzu: „Es ist integrationspolitischer Unsinn, in Deutschland geborenen Kindern die deutsche Staatsangehörigkeit nur unter Vorbehalt zu gewähren und sie vor die Zwangswahl zu stellen.“

Es stellt sich also die Frage, wie dieses Problem am effektivsten mit den geringsten Verlusten entfernt werden kann. Ob das 23. Lebensjahr nicht angemessen ist, um eine bewusste und nachvollziehbare Entscheidung zu treffen, steht außer Frage. Hier stellt sich eher die Frage, wieso die Jugendlichen bei Nichtwahl die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, nicht aber die ausländische. Schließlich sind sie hier geboren und Deutschland ist deren Heimat, nicht das „Ausland“. Den Jugendlichen so eine Wahl aufzubürden, ist nicht gerecht, zumal das Problem ja hier ihren Ursprung hat. Man sollte also Herrn Friedrich die Frage stellen, ob hier nicht eine Auswahl nach dem Motto „die Leute so schnell wie möglich loswerden“ stattfindet, statt einer angemessenen Lösung, die die Integration fördert.

Yanki Kaya